Mit dem heute beschlossenen Inklusionskonzept reiht sich Deutschland endlich in die Gemeinschaft der Staaten ein, deren Außen- und Entwicklungshilfepolitik eng mit der Gewährleistung der Menschenrechte von LSBTIQ* verbunden ist. Damit soll sichergestellt werden wird sichergestellt, dass ein fester Anteil der Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Menschenrechtsarbeit zum Schutz von LSBTIQ* verwendet wird.
Eine auf der Entwicklung und Förderung von Menschenrechten basierende Außen- und Entwicklungspolitik, muss LSBTIQ*-Rechte immer mitdenken.
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