Am Abend des 31.03.2020 hat die ungarische Regierung ein Gesetzespaket an das Parlament versandt, das auch den Personenstandeintrag neu regeln soll. So ist beabsichtigt, in amtlichen Dokumenten zukünftig statt des Geschlechts das „Geschlecht zur Geburt“ aufzuführen, welches als „das biologische Geschlecht“ definiert und anhand „primärer geschlechtlicher Merkmale und Chromosomen“ bestimmt werde. Der Eintrag wäre dann unabänderbar. Damit würde es künftig in Ungarn nicht mehr möglich sein, das rechtliche Geschlecht zu ändern. Die Änderung des Vornamens soll offenbar ebenfalls nicht mehr möglich sein.
Menschen- und Grundrechte müssen eingehalten werden – überall in Europa. Die Europäische Union muss gegen Diskriminierung von trans* Menschen in Ungarn vorgehen!
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